- Jeder Hundeführer ist dafür verantwortlich, dass er seinen Hund so führt, dass er ihn auch in unerwarteten und unvorhergesehenen Situationen bei Leinenführung fest im Griff hat.
- Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund ordnungsgemäß zu verwahren und ist für jeden Schaden, den sein Hund verursacht, haftbar.
- Während des Kursbetriebes ist das gesonderte Arbeiten mit dem Hund nicht gestattet, sowie ist es dem Kursleiter vorbehalten, über die Anwesenheit von nicht am Kursbetrieb teilnehmenden Hunden
am Hundeabrichteplatz zu bestimmen.
- Den Anweisungen der Ausbildner bzw. Funktionäre ist Folge zu leisten. Hundesportgeräte dürfen nur unter Anweisung eines Trainers benützt werden.
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- Hitzige Hündinnen dürfen am Kursbetrieb nur nach Absprache mit dem zuständigen Ausbildner teilnehmen.
- Der Trainingsplatz steht unseren Mitgliedern ausschließlich zu Übungszwecken und nicht als Spielwiese für die Hunde zur Verfügung, wobei auf bereits trainierende Hunde Rücksicht zu nehmen
ist.
- Nach 20:00 Uhr ist das Arbeiten am Trainingsplatz untersagt. Exkremente vom Hund sind von den Hundebesitzern zu entfernen. Das Mitnehmen der Hunde in die Vereinsräumlichkeiten ist untersagt.
- Jedem Hundeführer ist bekannt, dass bei der Ausbildung auf dem abgegrenzten Hundeplatz ein gesteigertes Maß an Aufmerksamkeit aller Personen erforderlich ist. Eltern werden gebeten, ihre
Kinder darauf aufmerksam zu machen. Eltern haften für die Kinder. Der Abrichteplatz ist kein Spielplatz.